Taufkleid
Ein sehr junger Täufling kann ein Taufkleid tragen. Es sollte weiß sein, die Farbe Christi. Gerne wird ein Taufkleid aus der Familie genommen.
Ein sehr junger Täufling kann ein Taufkleid tragen. Es sollte weiß sein, die Farbe Christi. Gerne wird ein Taufkleid aus der Familie genommen.
Die Evangelische Kirchengemeinde Neheim nimmt seit einigen Jahren am Projekt der Landeskirche „Mit Kindern neu anfangen“ teil. Sie unterstützt die Eltern und Paten bei der Aufgabe, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen, indem sie dem Täufling bei der Taufe eine Taufkerze zur Erinnerung an den Tauftag schenkt sowie ein weiteres, dem Alter des Täuflings entsprechendes Geschenk macht. Sie erinnert durch Briefe zum Tauftag und Tauferinnerungs-gottesdienste an die Bedeutung der Taufe, die diese im Leben jedes Täuflings gewinnen soll.
In der Christuskirche ist es üblich, ein Foto des Täuflings auf einen vorgefertigten „Taufapfel“ zu kleben, der mit dem Namen, Geburts- und Taufdatum sowie dem Taufspruch versehen wird, und diesen auf einen Taufapfelbaum im Eingangsbereich der Kirche zu heften.
Die Täuflinge bzw. die Eltern können Vorschläge für das Tauflied machen und sich z.B. bei den Fürbitten einbringen.
Die Täuflinge bzw. die Eltern der zu taufenden Kinder können einen Taufspruch aussuchen. Er muss in der Bibel stehen.
Vorschläge gibt es im Internet unter der Rubrik: taufspruch.de.
„Für die Taufe eines Kindes werden Patinnen und Paten bestellt, die mit den Eltern oder an ihrer Stelle für die evangelische Erziehung und Unterweisung des Täuflings verantwortlich sind. In besonderen Fällen genügt die Bestellung einer Patin oder eines Paten.
Mindestens eine Patin oder ein Pate muss der evangelischen Kirche angehören und zum heiligen Abendmahl zugelassen sein. Daneben können auch Glieder einer anderen christlichen Kirche als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden.
Wenn die Eltern es wünschen, unterstützt die Pfarrerin oder der Pfarrer sie bei der Suche nach geeigneten Patinnen oder Paten.
Bei der Anmeldung zur Taufe ist für Personen, die nicht der Kirchengemeinde angehören und der Pfarrerin oder dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes vorzulegen.“
(Auszüge aus der Kirchenordnung, Artikel 180)
„In ihr nimmt Jesus Christus den der Sünde und dem Sterben verfallenen Menschen unwiderruflich in seine Heilsgemeinschaft auf, damit er eine neue Kreatur sei. Er beruft ihn in der Kraft des Heiligen Geistes in seine Gemeinde und zu einem Leben aus Glauben, zur täglichen Umkehr und Nachfolge“.
(Leuenberger Konkordie)
10.00 Uhr in der Christuskirche
An Feiertagen gelten gelegentlich Sonderzeiten.
vom 01.04. bis 31.10
freitags 15 - 17 Uhr
sonntags 15 - 17 Uhr
keine Öffnung vom 27.12. bis 31.03
Anke Burgard
Burgstraße 11,
59755 Arnsberg
Telefon: 02932 46 25 20
Fax: 02932 / 46 25 85
E-Mail: gemeindebuero.neheim (at) evkirche-so-ar.de