Amtshandlungen

Die evangelische Kirche bezeichnet Gottesdienste als Amtshandlungen, wenn sie aus einem bestimmten biographischem Anlass (lat.: casus) gefeiert werden. Die üblichen Amtshandlungen sind Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung.

Taufe

Taufe

Es ist über überaus wichtig, dass man die Taufe für vortrefflich, herrlich und hoch halte“.

(Martin Luther, Großer Katechismus)

 

Konfirmation

Konfirmation

Konfirmation ist eine feierliche Segenshandlung. Die Segnung markiert den Übertritt ins kirchliche Erwachsenenalter.

 

Trauung

Trauung

Die kirchliche Trauung ist ein selbständiger Gottesdienst mit Traulesungen, Predigt, Traufragen und Trauversprechen, Traugesten und Trausegen, Gesang und Musik.

 

Beerdigung

Beerdigung

 

Die kirchliche Beerdigung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe geleitet, sie der Gnade Gottes befiehlt und bezeugt, dass Gottes Macht größer ist als der Tod.

 

 

Gottesdienstzeiten

Sonntags

10.00 Uhr in der Christuskirche

An Feiertagen gelten gelegentlich Sonderzeiten.

 
Die Öffnungszeiten der Christuskirche

vom 01.04. bis 31.10

freitags 15 - 17 Uhr
sonntags 15 - 17 Uhr

keine Öffnung vom 27.12. bis 31.03

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Kontakt

Gemeindebüro

Anke Burgard

Burgstraße 11,
59755 Arnsberg

Telefon: 02932 46 25 20
Fax: 02932 / 46 25 85
E-Mail: gemeindebuero.neheim (at) evkirche-so-ar.de