Tarife für die Vermietung des Gemeindehauses
Gemeindliche Gruppen und Kreise nutzen das Haus unentgeltlich. Buchungen und Nutzungen sind mit der Küsterin abzusprechen.
Weitere Gruppen können das Gemeindehaus mieten. Die Anmietung erfolgt über die Küsterin. Es gilt die Hausordnung. Ein Nutzungsvertrag wird abgeschlossen.
Bei den Tarifen erfolgt eine Differenzierung nach Nutzern, Räumlichkeiten und Vermietungsdauer
1) Nutzergruppen:
a) Gewerbliche Nutzung (Parteien, Kommunen, Firmen u.a.)
b) Private Nutzung (Familienfeiern)
c) Gemeinnützige und ‚soziale‘ Vereine‘
2) Räumlichkeiten
a) Vermietung des gesamten Hauses einschließlich Küche
b) Vermietung Raum 3 einschließlich Küchenbenutzung
3) Zeitliche Nutzung
a) maximal 6 Stunden
b) mehr als Stunden
Bei Vermietungen fällt eine Reinigungsgebühr von 45 € an. Bei Arbeitskreisen kann eine abweichende Regelung getroffen werden. Eine Kaution in Höhe von 100 € ist zu hinterlegen (siehe Nutzungsvertrag)
Für Gruppen und Kreise, die unser Gemeindehaus regelmäßig nutzen, gelten Einzelabsprachen.
Gebühren
a) Vermietung Gemeindehaus:
| bis sechs Stunden | mehr als sechs Stunden | Reinigung | |
| Gewerblich | 250€ | 450€ | 45€ |
| Privat | 150€ | 250€ | 45€ |
| Gemeinnützige Vereine | 100€ | 200€ | 45€ |
|
b) Vermietung Raum 3 |
40€ | 80€ | nach Absprache |
Bei Raum 3 sind wir davon ausgegangen, dass dieser in der Regel für Arbeitskreise gebucht wird.
Die Tarifregelung wurde am 9. September 2025 vom Presbyterium beschlossen und in Kraft gesetzt
Wolfgang Faber (Vorsitzender)