Musikauswahl

orgelck

Eine Form der gottesdienstlichen Musik bei der Trauung ist der Gemeindegesang. Das Gesangbuch enthält einen Schatz an Möglichkeiten dafür. Bei der Auswahl können der Pfarrer oder die Pfarrerin helfen.

Eine weitere Form ist die Orgelmusik, die vor allem beim Ein- und Auszug erklingt. Auf besondere Wünsche kann in Absprache mit dem Organisten bzw. der Organistin eingegangen werden.

Es ist in Absprache mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auch möglich, dass Solisten, Chöre oder Musikgruppen mitwirken bzw. Musik von Tonträgern abgespielt wird.

 

Trausprüche

hochzeitsspruch

Das Brautpaar kann einen Trauspruch vorschlagen. Er muss in der Bibel stehen. Vorschläge gibt es im Internet unter der Rubrik: trauspruch.de.

 

Traujubiläen

Auf Wunsch des Ehepaares kann ein Gottesdienst in der Christuskirche aus Anlass eines besonderen Jahrestages der Trauung stattfinden. Wenn es der Gesundheitszustand oder andere persönliche Gründe nahe legen, kann auch zu Hause oder am Ort der Familienfeier eine Andacht sattfinden. Die Trauung selber wird dabei nicht wiederholt.

Termine für Trauungen

Den Tag der Trauung bestimmt das Brautpaar. Trauungen sollen allerdings nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie eher unüblich.

Die Trauung

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Mann und Frau geloben, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.

Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.

Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert sein. Ist ein Ehepartner zwar Mitglied der evangelischen Kirche aber nicht konfirmiert, findet vor der Trauung eine Unterweisung im evangelischen Glauben statt. Die Konfirmation ist anzustreben.

 

„Ökumenische Trauung“

Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche.

Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen.

Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.

 

Gründe gegen eine evangelische Trauung

Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden,

  • wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist.

  • wenn einer der Ehepartner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist (z. B. ein christlich-muslimisches Paar). Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann allerdings eine gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung stattfinden. Diese gottesdienstliche Feier ist keine Trauung und wird nicht ins Stammbuch eingetragen. Es kann allerdings eine Bescheinigung ausgestellt werden

  • wenn das Paar durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin einer anderen christlichen Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits getraut worden ist oder dies beabsichtigt

  • wenn ein Ehepartner sich so verhält, dass das Wort Gottes oder die Kirche verächtlich gemacht wird oder wenn die Trauung in der Gemeinde Ärgernis erregen würde.

  • Die kirchliche Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist aus theologischen und kirchenrechtlichen Gründen in der evangelischen Kirche von Westfalen nicht möglich (Stichwort: gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften).

Darüber hinaus gibt es Situationen, zum Beispiel wenn ein Ehepartner geschieden ist, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt.

 

 

Gottesdienstzeiten

Sonntags

10.00 Uhr in der Christuskirche

An Feiertagen gelten gelegentlich Sonderzeiten.

 Öffnungszeiten der Christuskirche

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