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Amtshandlungen

Die evangelische Kirche bezeichnet Gottesdienste als Amtshandlungen, wenn sie aus einem bestimmten biographischem Anlass (lat.: casus) gefeiert werden. Die üblichen Amtshandlungen sind Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung.

Taufe

Taufe

Es ist über überaus wichtig, dass man die Taufe für vortrefflich, herrlich und hoch halte“.

(Martin Luther, Großer Katechismus)

Konfirmation

Konfirmation

Konfirmation ist eine feierliche Segenshandlung. Die Segnung markiert den Übertritt ins kirchliche Erwachsenenalter.

Trauung

Trauung

Die kirchliche Trauung ist ein selbständiger Gottesdienst mit Traulesungen, Predigt, Traufragen und Trauversprechen, Traugesten und Trausegen, Gesang und Musik.

Beerdigung

Beerdigung

Die kirchliche Beerdigung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe geleitet, sie der Gnade Gottes befiehlt und bezeugt, dass Gottes Macht größer ist als der Tod.

Gottesdienstzeiten

Sonntags

10 Uhr in der Christuskirche und in der Pauluskirche



Samstags

An jedem zweiten Samstag im Monat: Abendgottesdienst um 18:00 Uhr in der Christuskiche

An jedem dritten Samstag im Monat: Kindergottedienst um 10:30 Uhr in der Pauluskirche

In den Ferien und an Feiertagen gelten Sonderzeiten.

Das Blättchen

Das Blättchen

Klicken Sie auf das Bild unseres aktuellen Blättchens und Sie können gleich online darin stöbern.

Kontakt

Gemeindebüro:

Gabriele Hömberg

Burgstraße 11,
59755 Arnsberg

Telefon: 02932 / 46 25 20
Fax: 02932 / 46 25 85
E-Mail:ab-kg-neheim(at)kk-ekvw.de